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VERORDNUNG ÜBER DEN ERWERB VON EIGENTUM FÜR AUSLÄNDISCHE STAATSANGEHÖRIGE
BÜRGER DER LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION
Bürger und juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten erwerben das Recht auf den Besitz von Immobilien in Kroatien unter den Annahmen welche auch für kroatische Staatsbürger und juristische Personen in der Republik Kroatien ansässig gelten.
AUSLÄNDER AUSSERHALB DER EU-Ländern
Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU können eine Immobilie in Kroatien kaufen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Für den Kauf einer Immobilie, müssen Sie eine schriftliche Anfrage zum kroatischen Justizministerium stellen.
BEGRENZUNGEN BEIM KAUF
Alle ausländischen Staatsangehörigen (von außerhalb der EU und der EU) können keine nicht Immobilien in den ausgeschlossenen Bereiche kaufen: 1. Landwirtschaftlichen Flächen, 2. Naturschutzgebiete,
KROATISCHE FIRMA IN BESITZ EINES AUSLÄNDERS AUSSERHALB DER EU-Ländern
Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU, die ein registriertes Unternehmen in der Republik Kroatien haben, benötigen keine Zustimmung des kroatischen Justizministeriums, und können im Namen des Unternehmens eine Immobilie in Kroatien kaufen.
VERKAUF VON IMMOBILIEN
Alle Ausländischen natürlichen und juristischen Personen dürfen ihr Eigentum das sie in Kroatien haben auch ohne Begrenzungen verkaufen.
GEGENSEITIGKEIT
Ausländische Staatsangehörige (Nicht-EU-Ländern) können eine Immobilie in Kroatien kaufen, unter den Bedingungen, unter denen kroatische Staatsbürger können eine Immobilie in einem bestimmten Land erwerben.

BÜRGER DER LÄNDER DER EUROPÄISCHEN UNION
Bürger und juristische Personen aus EU-Mitgliedsstaaten erwerben das Recht auf den Besitz von Immobilien in Kroatien unter den Annahmen welche auch für kroatische Staatsbürger und juristische Personen in der Republik Kroatien ansässig gelten.
AUSLÄNDER AUSSERHALB DER EU-Ländern
Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU können eine Immobilie in Kroatien kaufen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. Für den Kauf einer Immobilie, müssen Sie eine schriftliche Anfrage zum kroatischen Justizministerium stellen.
BEGRENZUNGEN BEIM KAUF
Alle ausländischen Staatsangehörigen (von außerhalb der EU und der EU) können keine nicht Immobilien in den ausgeschlossenen Bereiche kaufen: 1. Landwirtschaftlichen Flächen, 2. Naturschutzgebiete,
KROATISCHE FIRMA IN BESITZ EINES AUSLÄNDERS AUSSERHALB DER EU-Ländern
Ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU, die ein registriertes Unternehmen in der Republik Kroatien haben, benötigen keine Zustimmung des kroatischen Justizministeriums, und können im Namen des Unternehmens eine Immobilie in Kroatien kaufen.
VERKAUF VON IMMOBILIEN
Alle Ausländischen natürlichen und juristischen Personen dürfen ihr Eigentum das sie in Kroatien haben auch ohne Begrenzungen verkaufen.
GEGENSEITIGKEIT
Ausländische Staatsangehörige (Nicht-EU-Ländern) können eine Immobilie in Kroatien kaufen, unter den Bedingungen, unter denen kroatische Staatsbürger können eine Immobilie in einem bestimmten Land erwerben.

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